Bundeskartellamt leitet Sektoruntersuchung zu Ladeinfrastruktur für E-Autos ein
Die Errichtung und der Betrieb von E-Ladesäulen unterliegen nicht der für Stromnetze geltenden Regulierung. Das Bundeskartellamt will daher mit Hilfe des Kartellrechts prüfen, ob und welche Wettbewerbsprobleme auf diesem jungen Markt der Ladesäulen für Elektroautos auftreten.
Ziel: funktionsfähiger Wettbewerb auf dem Markt für E-Ladesäulen
Für die Gewährleistung eines funktionsfähigen Wettbewerbs sind neben dem diskriminierungsfreien Zugang zu geeigneten Standorten für Ladesäulen auch die konkreten Nutzungsbedingungen an den Ladesäulen von ausschlaggebender Bedeutung. Das Bundeskartellamt erreicht aber schon jetzt häufig Beschwerden über die Preise und Konditionen an den Ladesäulen. Deshalb will die Bundesnetzagentur reagieren. „Wir wollen in dieser frühen Marktphase der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge strukturelle Wettbewerbsprobleme identifizieren, um einen Beitrag zu einem erfolgreichen Ausbau zu leisten“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Gegenstand der Sektoruntersuchung „E-Ladesäulen“ – Städte, Kommunen, Autobahnen
Gegenstand der Untersuchung sollen auch die verschiedenen Vorgehensweisen der Städte und Kommunen bei der Bereitstellung geeigneter Standorte und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen den Betreibern von Ladestationen sein. Das Bundeskartellamt wird ebenfalls die Rahmenbedingungen für den wettbewerblichen Aufbau von Ladesäulen an den Bundesautobahnen in den Blick nehmen.
Zweistufiges Untersuchungsverfahren
Zur Durchführung der Sektoruntersuchung zum Ladesäulen-Markt wird das Bundeskartellamt die maßgeblichen Akteure in zwei Ermittlungsphasen befragen. In der ersten Phase sollen vor allem der Stand des Aufbaus der öffentlichen Ladeinfrastruktur und die aktuelle Praxis der Städte, Kommunen und weiterer Akteure bei der Planung und Bereitstellung geeigneter Standorte ermittelt werden. Darauf aufbauend sind in der zweiten Phase vertiefte Ermittlungen vorgesehen, die insbesondere auch Fragen des Zugangs von Mobilitätsdienstleistern und Ladekunden zu den Ladesäulen abdecken. Die Ergebnisse und die wettbewerbliche Schlussfolgerungen werden anschließend veröffentlicht.
© IWR, 2020
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