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Bundesnetzagentur veröffentlicht Ladepunkte-Karte für Elektrofahrzeuge

Bonn - Ziel der Bundesregierung ist es, den Bestand an Elektroautos auf deutschen Straßen bis 2020 auf eine Million Fahrzeuge auszubauen. Eine Voraussetzung für eine zügige Marktdurchdringung ist ein flächendeckendes Ladesäulennetz. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat nun eine aktuelle Übersicht von öffentlichen Ladepunkten herausgegeben.

Nach einem schwachen Branchenjahr 2016 gewinnt der Markt für Elektroautos in Deutschland 2017 an Dynamik. Die Zahl der neu zugelassenen Elektrofahrzeuge hat sich in den ersten drei Monaten des Jahres 2017 mehr als verdoppelt. Parallel zum anziehenden Markt wird auch das Ladesäulennetz kontinuierlich erweitert.

3.335 Ladepunkte erfasst
Eine neue interaktive Übersichtskarte der Bundesnetzagentur bietet einen Überblick über die aktuelle Verteilung der öffentlichen Ladesäulen in Deutschland. Die BNetzA-Karte umfasst aktuell 1.600 Ladeeinrichtungen mit insgesamt 3.335 Ladepunkten von über 300 Betreibern. Abgebildet wird der Standort der jeweiligen Ladepunkte mit Adresse sowie den vorhandenen Steckern und Ladeleistungen. So können sich Nutzer von Elektroautos über nahegelegene Lademöglichkeiten informieren. Des Weiteren lässt sich auch die Verteilung der Ladeeinrichtungen in einzelnen Regionen und Bundesländern anzeigen. Zudem sind die Einrichtungen nach Schnell- und Normalladepunkten differenzierbar.

Öffentliche Ladepunkte seit März 2016 meldepflichtig
In der Karte sind alle Ladesäulen der Betreiber erfasst, die das Anzeigeverfahren der Bundesnetzagentur nach der Ladesäulenverordnung erfolgreich durchlaufen haben und der Veröffentlichung der Ladepunkte zugestimmt haben. Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten sind seit 17. März 2016 verpflichtet, diese bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen. Ziel des Verfahrens ist es vor allem, den Aufbau einer einheitlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland durch die Festlegung bestimmter Steckertypen als Mindeststandards sicherzustellen. Ausgenommen von den Verpflichtungen sind lediglich Normalladepunkte, die vor Inkrafttreten der Verordnung aufgebaut wurden.

Um ein möglichst vollständiges Register erstellen zu können, erfasst die Bundesnetzagentur neben den anzeigepflichtigen Ladesäulen auch solche, die nicht in den Anwendungsbereich der Ladesäulenverordnung fallen. Die Karte wird regelmäßig aktualisiert und ist über die Internetseite der Bundesnetzagentur abrufbar.

© IWR, 2017




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