BGH-Urteil: Netzbetreiber erhalten keine höhere Rendite
Karlsruhe - Ende 2016 hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Eigenkapitalzinssätze für die 3. Regulierungsperiode drastisch gesenkt. Die Folge: weniger unternehmerische Rendite für die Strom- und Gasnetzbetreiber. Daraufhin gingen etwa 1.100 Beschwerden von Netzbetreibern gegen die Zins-Festlegung der BNetzA beim OLG Düsseldorf ein, teilte die Beratungskanzlei Becker Büttner Held (BBH) mit.
Allein 600 der 1.100 Beschwerdeverfahren betreut BBH. Am 22.03.2018 hatte das OLG Düsseldorf verkündet, dass die Zinssätze zur Ermittlung der Eigenkapitalverzinsung für die 3. Regulierungsperiode zu niedrig festgelegt worden seien. Der Vorsitzende Richter am OLG Laubenstein folgte zunächst der Argumentation der Beschwerdeführer: Die EK-Zinssätze seien fehlerhaft ermittelt worden und daher im Ergebnis unangemessen niedrig.
Nach der heutigen Verkündung des BGH (09.07.2019) steht fest, dass der BGH die Sicht des OLG nicht teilt: Die EK-Zinssätze für die 3. Regulierungsperiode müssen nicht nach oben korrigiert werden.
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