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Gewaltiges Potenzial: Analyse zum Ausbau von PV-Anlagen an Bundesfernstraßen

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Berlin - Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mit einer Potenzialanalyse zum Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV) an Bundesfernstraßen beauftragt. Das Ergebnis liegt nun vor. Insgesamt liegen die Potenziale in einem zweistelligen Gigawattbereich.

Ziel des Projekts „Potenziale für Photovoltaik an Bundesfernstraßen“ war die Entwicklung eines Werkzeugs zur Berechnung der Photovoltaik Potenziale an Bundesfernstraßen. Im Fokus standen Photovoltaikpotenziale an Lärmschutzwänden, Lärmschutzwällen, Dachflächen von Bauwerken, Parkflächen und Straßenbegleitflächen entlang von Bundesfernstraßen.

Mehr als 250.000 potenziell geeignete Flächen mit Potenzial im zweistelligen GW-Bereich
Insgesamt wurden übergreifend mehr als 250.000 potenziell geeignete Flächen für die solare Energiegewinnung an Bundesfernstraßen mit einem erschließbaren Gesamtpotenzial im zweistelligen Gigawatt-Bereich erfasst. Der größte Leistungsanteil entfällt dabei auf die Straßenbegleitflächen (24 – 48 GWp), gefolgt von Lärmschutzwällen (3,2 – 4,2 GWp) und Parkflächen (1,0 – 1,2 GWp). Das Potenzial der Lärmschutzwände ist mit 0,5 – 0,6 GWp ermittelt worden. Auf den Dachflächen der untersuchten Gebäude ergeben sich ca. 0,13 – 0,14 GWp installierbare Photovoltaikleistung.

Im Rahmen der Studie wurde eine Methodik entwickelt, mit der erstmals bundesweit das Photovoltaik-Potenzial ermittelt und geeignete Flächen lokalisiert werden konnten. Zusätzlich wurden einzelne Flächen zusammengefasst, damit diese als räumlich zusammenhängende Flächen an einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt angebunden werden können und hierdurch eine wirtschaftliche Erschließung ermöglicht werden kann.

Kataster der grundsätzlich nutzbaren Flächen wird aufgebaut
Die Autobahn GmbH des Bundes erstellt im nächsten Schritt ein bundesweites Kataster mit den grundsätzlich nutzbaren Flächen und Anlagen, die sich im Eigentum der Autobahn GmbH befinden. Im Anschluss prüft die Autobahn GmbH dann, ob sie unter der Beachtung der Wirtschaftlichkeit die Anlagen selbst errichten und betreiben kann. Besteht seitens der Autobahn GmbH des Bundes kein Eigenbedarf, kann sie zukünftig interessierten Dritten – beispielsweise Kommunen, Anliegern und Investoren – das Nutzungsrecht an den entsprechenden Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vertraglich gewähren. Die Autobahn GmbH des Bundes finalisiert aktuell die hierzu notwendigen vertraglichen Regelungen.

Prüfung der Solaroption künftig bei der Planung des Neu- und Ausbaus von Autobahnen Standard
Nach Angaben von Susanne Henckel, Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, soll das ermittelte Potenzial gehoben werden, indem bei der Planung des Neu- und Ausbaus von Bundesautobahnen künftig immer geprüft werden soll, inwieweit die zugehörigen Flächen für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden können. „Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben wir bereits 2023 mit dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz geschaffen, das den Ausbau von PV-Anlagen auf und an Bundesautobahnen beschleunigt und vereinfacht. Jetzt leiten wir gemeinsam mit der Autobahn GmbH zügig die für die praktische Anwendung notwendigen nächsten Schritte ein. Dazu zählt u.a. die Erstellung eines bundesweiten Katasters“, so Henkel weiter.

„Elektromobilität leistet vor allem dann einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen, wenn die benötigte Energie regenerativ erzeugt wird. Ein Ansatz um die benötigte Energie abnehmernah und somit netzentlastend bereitzustellen, ist die Nutzung von Verkehrsbegleitflächen. In der im Auftrag der BASt durchgeführten Studie wurden die neuesten solaren Einstrahlungsmodelle mit einem leistungsfähigen GIS-System kombiniert. Damit wurden bundesweit sämtliche Flächen entlang von Bundesfernstraßen auf ihre potenzielle Tauglichkeit zur Installation von PV-Anlagen untersucht. Derzeit arbeiten wir in der BASt daran, die Methodik der Potenzialermittlung mithilfe von KI-Einsatz noch weiter zu verfeinern“, ergänzt BASt-Präsident Prof. Dr.-Ing. habil. Markus Oeser.


© IWR, 2024


21.11.2024

 



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