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Bundeskabinett beschließt Paket zur Netzanschluss-Beschleunigung von Erneuerbare-Energien-Anlagen

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Berlin - Um das Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) zu erhöhen, hat die Bundesregierung jetzt ein Paket verabschiedet, das den Netzanschluss von Erzeugungskapazitäten beschleunigen soll. Insbesondere PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 500 Kilowatt sollen profitieren.

Das Bundeskabinett hat gestern (13.09.2023) den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) beschlossen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung weitere Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Gasspeichergesetz und der Möglichkeit zur temporären Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes getroffen.

Regelungspaket bringt deutliche Vereinfachungen für den Netzanschluss
Konkret soll mit der jetzt vom Bundeskabinett verabschiedeten Änderung der NELEV der Anschluss von regenerativen Energieanlagen an den jeweiligen Netzverknüpfungspunkten der Verteilnetzbetreiber so schnell wie möglich vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sollen Zertifizierungsverfahren massentauglicher organisiert werden und eine stärkere Digitalisierung erfolgen. Dies gilt insbesondere für Erneuerbare-Anlagen im Segment bis 500 Kilowatt, wo der größte Zubau zu erwarten ist. Diese Anlagen stehen deshalb im Fokus der Neuregelungen. Von den Änderungen sollen speziell Photovoltaik-Dachanlagen sowohl auf gewerblichen als auch auf privat genutzten Immobilien profitieren.

Die Verordnung ist Teil eines umfangreichen Gesamtpakets zur Weiterentwicklung und Modernisierung des Nachweisverfahrens (Zertifizierungsverfahrens) für die technischen Mindestanforderungen von Stromerzeugungs- und Speicheranlagen. Das Regelungspaket besteht aus der Novellierung der NELEV, der Schaffung einer die NELEV ergänzenden neuen Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) sowie Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Rahmen der EnWG-Novelle 2023 und des Solarpakets.

Mit dem Regelungspaket soll das bisherige Zertifizierungsverfahren der technischen Anforderungen von Stromerzeugungsanlagen und -speichern massentauglich und im Sinne der Beschleunigung von Netzanschlüssen weiterentwickelt werden. Hierfür sind deutliche Vereinfachungen vorgesehen. Gleichzeitig soll durch die Berücksichtigung von Systemsicherheitsaspekten das hohe bisherige Sicherheitsniveau der elektrischen Energieversorgung auch künftig gewährleistet bleiben. Durch die Einführung eines über das Internet zugänglichen, verpflichtenden Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate werden zudem Grundlagen für digitale Prozesse im Netzanschlussverfahren geschaffen.

Detailregelungen zur Beschleunigung von Netzanschlüssen von EE-Anlagen gemäß NELEV
Ein zentraler Punkt der jetzt beschlossenen Änderung ist die erhebliche Ausweitung der bisher in der NELEV vorgesehenen Ausnahme von der Zertifizierungspflicht. Diese galt bislang nur für Anlagen mit Anschluss an ein öffentliches Niederspannungsnetz. Sie soll zukünftig unabhängig von der Spannungsebene für alle Anlagen gelten, die eine maximale installierte Gesamtleistung von bis zu 500 Kilowatt und eine maximale Einspeiseleistung von 270 Kilowatt aufweisen. Dadurch bedarf es keiner Anlagenzertifikate mehr für diese Anlagen. Ausreichend ist vielmehr ein vereinfachter Nachweis, der im Wesentlichen über Einheiten- und Komponentenzertifikate der Hersteller erbracht werden kann.

Um die Anwendung dieser Ausnahmeerweiterung möglichst schnell zu ermöglichen, aber gleichzeitig die Systemsicherheit des Stromnetzes zu wahren, soll zeitnah eine Überarbeitung der Technischen Anschlussregeln (TAR) durch das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE-FNN) erfolgen. In der Übergangsphase bis zum Abschluss der Anpassung der TAR ist eine separate Verordnung vorgesehen, die voraussichtlich im November vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.

Die zweite zentrale Säule des Regelungspakets ist die Schaffung eines verpflichtenden digitalen Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate sämtlicher Spannungsebenen. Das Register in Form einer über das Internet zugänglichen Datenbank dient als Grundlage für die Digitalisierung und Marktüberwachung. Dadurch soll der Netzanschlussprozess für die Anlagenbetreiber und Netzbetreiber vereinfacht sowie mehr Verbindlichkeit bei der Einhaltung der technischen Anforderungen erreicht werden. Im Vergleich zum Status quo soll das neue Verfahren nicht nur schneller, sondern insbesondere leichter verständlich, digitaler und dadurch massentauglicher sein.

Weitere Änderungen beim Energierecht und Energiewirtschaftsrecht auf der Agenda
Neben den Änderungen an der NELEV hat das Bundeskabinett gestern weitere Beschlüsse im Bereich des Energierechts und Energiewirtschaftsrechts getroffen.

So wurde der Gesetzentwurf zur Verlängerung des sogenannten „Gasspeichergesetzes“ (§§ 35a ff. EnWG) im Gesetz beschlossen. Diese Regelungen sollen um zwei Jahre bis 31. März 2027 verlängert werden. Damit sollen die wichtigen Füllstandsvorgaben für Gasspeicher fortgelten (1. September: 75 Prozent; 1. Oktober: 85 Prozent; 1. November: 95 Prozent; 1. Februar: 40 Prozent). Derzeit liegt der Füllstand der deutschen Speicher im Schnitt bei rund 94 Prozent. Das Zwischenziel für September von 75 Prozent wurde also bereits deutlich übertroffen.

Des Weiteren hat das Bundeskabinett eine Verlängerung der Möglichkeit der temporären Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes (§ 49b EnWG) vom Bundeskabinett verabschiedet. Zusätzlich zum beschleunigten Stromnetzausbau kommt kurzfristig auch der Optimierung der bestehenden Stromnetze eine wichtige Bedeutung zu. Seit Beginn der Legislaturperiode wurde bereits erreicht, dass innovative Leiterseile deutlich schneller und unbürokratischer in bestehenden Trassen aufgelegt werden können. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen hat das Kabinett nun die Möglichkeit geschaffen, dass die bisher nur für den Zeitraum bis Ende März 2024 vorgesehene temporäre Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes um drei Jahre bis Ende März 2027 verlängert wird. Damit reagiert die Bundesregierung auf die seit dem 1. Januar 2023 gewonnenen positiven praktischen Erfahrungen mit der temporären Höherauslastung.


© IWR, 2023


14.09.2023

 



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