Bundeskabinett verabschiedet Habecks Osterpaket
Das Bundeskabinett hat heute (06.04.2022) auf Vorschlag von Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck das sogenannte Osterpaket mit Sofortmaßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien verabschiedet. Dabei handelt es sich um die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit langem. Neben dem Beitrag zum Klimaschutz soll das mehrere hundert Seiten umfassende Paket Deutschland auch unabhängig von Energieimporten aus Russland machen.
Über 500 Seiten starkes Paket mit Fokus auf dem Stromsektor
Mit dem Osterpaket werden verschiedene Energiegesetze umfassend novelliert, um so den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und konsequent voranzutreiben. Dabei liegt der Fokus auf dem Stromsektor.
Insgesamt umfasst das Osterpaket über 500 Seiten. Es handelt sich um ein Artikelgesetz, das unter anderem folgende Einzelgesetze umfasst: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG). Darüber hinaus adressiert das Osterpaket weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht.
Habeck misst dem Osterpaket mit Blick auf den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine eine doppelte Dringlichkeit bei. „Zum einen spitzt sich die Klimakrise zu. Zum anderen zeigt der Einmarsch Russlands, wie wichtig es ist, aus den fossilen Energien auszusteigen und den Ausbau der Erneuerbaren konsequent voranzutreiben. Das tun wir beherzt und konsequent“, so Habeck. " Wir verdreifachen die Geschwindigkeit beim Erneuerbaren Ausbau - zu Wasser, zu Land und auf dem Dach."
Zur Beschleunigung des EE-Ausbaus wird im Osterpaket der zentrale Grundsatz festgelegt, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Im EEG wird das Ziel verankert, dass die inländische Stromerzeugung 2035 nahezu treibhausgasneutral sein soll, also fast vollständig durch erneuerbare Energien erfolgt. Dazu wird das Ausbauziel für 2030 angehoben, und zwar auf 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs. Daraus folgt, dass 2030 insgesamt rund 600 TWh Strom in Deutschland aus erneuerbaren Energien bereitgestellt werden sollen. Zentrale Maßnahmen des Osterpaketes betreffen insbesondere den Ausbau der Windenergie an Land und Offshore sowie den Ausbau der Photovoltaik. Zudem soll auch der Netzausbau deutlich beschleunigt werden, so dass die Netze mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt halten können. Zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Netze, sollen Hemmnisse gezielt abgebaut und Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlankt werden.
Neben dem Ausbau der Wind- und Solarenergie ist auch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Nutzung der Bioenergie vorgesehen. Diese soll stärker auf hochflexible Spitzenlastkraftwerke fokussiert werden, damit die Stärke der Bioenergie als speicherbarer Energieträger systemdienlich besser genutzt werden kann. Neue Biomethan- und neue KWK-Anlagen sollen darüber hinaus auf Wasserstoff ausgerichtet werden („H2-ready“). Auf Basis einer neuen Verordnung sollen Anlagenkombinationen aus erneuerbaren Energien mit lokaler wasserstoffbasierter Stromspeicherung gefördert werden, um die erneuerbare Erzeugung zu verstetigen und deren Speicherung in Wasserstoff und Rückverstromung zu erproben. Die Verordnung soll in diesem Jahr erlassen werden.
Die Pläne der Regierung werden nun dem Deutschen Bundestag zugeleitet und gehen in einem nächsten Schritt in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Weitere Klimaschutzmaßnahmen werden im weiteren Jahresverlauf erwartet. Sie richten sich nach bisherigem Stand vor allem auf die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und Verbesserungen im Verkehrssektor.
Ausbauziele im Wind und Solarsektor 2030: 115 GW Wind an Land, 30 GW Offshore, 215 GW PV
Um das neue Ausbauziel von 80 Prozent für 2030 zu erreichen, sollen die Ausbaupfade für Wind- und Solarenergieanlagen angehoben werden. Zudem sollen neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik bereitgestellt und dazu bei Freiflächenanlagen die Flächenkulisse erweitert werden. Es ist geplant, die Beteiligung von Kommunen bei Wind an Land und Photovoltaik auszuweiten und windschwache Standorte verstärkt zu erschließen.
Bei der Onshore-Windenergie soll der jährliche Ausbau bis zum Jahr 2025 auf 10 GW steigen und dann bis 2035 auf diesem Zubauniveau bleiben, so dass dann rund 115 GW Windenergieleistung an Land installiert sind. Im Bereich der Offshore-Windenergie ist es vorgesehen, die Ausbauziele auf mindestens 30 GW bis 2030, mindestens 40 GW bis 2035 und mindestens 70 GW bis 2045 zu steigern.
Bei der Photovoltaik ist bis 2026 eine Anhebung auf 22 GW jährlich geplant, dieses Niveau soll bis 2035 dann ebenfalls stabil bleiben. Insgesamt soll die installierte PV-Leistung im Jahr 2030 dann bei 215 GW liegen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es vorgesehen, die Rahmenbedingungen durch ein Bündel an Einzelmaßnahmen für die verschiedenen Anlagentypen (Dachanlagen, Freiflächenanlagen, besondere Solaranlagen) zu verbessern.
Plan zum Ausbau der Übertragungsnetze wird aktualisiert
Im Bereich des Netzausbaus wird der Bedarfsplan zum Ausbau der Übertragungsnetze aktualisiert. Es werden 19 neue Netzausbauvorhaben aufgenommen und 17 Vorhaben geändert. Für die neuen und geänderten Netzausbauvorhaben werden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt. Außerdem wird das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 unmittelbar in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen und in den Verfahren der Netzplanung stärker verankert. Ziel der Netzentwicklungsplanungen wird ein Klimaneutralitätsnetz.
© IWR, 2022
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