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Dritte PV-Ausschreibung erzielt hohe Realisierungsquote

Bonn - Im Dezember 2015 hat die Bundesnetzagentur die dritte Ausschreibung für PV-Anlagen durchgeführt. Nach zwei Jahren Umsetzungszeit für die bezuschlagten Projekte zieht die Bundesnetzagentur auch für diese Ausschreibung eine positive Bilanz.

Im Dezember ist die Frist zur Beantragung der gewonnenen Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) im Rahmen der dritten PV-Ausschreibung der Bundesnetzagentur (BnetzA) abgelaufen. Die Realisierungsquote ist ähnlich hoch wie in den ersten beiden Ausschreibungen.

Gut 90 Prozent der Projekte rechtzeitig realisiert
Die Bundesnetzagentur hat jetzt bekannt gegeben, dass gut 90 Prozent der in der dritten Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlagen bezuschlagten Projekte errichtet und für diese Projekte rechtszeitig bis zum 18. Dezember Anträge auf Förderberechtigung gestellt wurden. Die BNetzA sieht darin eine Verstetigung des Trends. In der ersten Ausschreibungsrunde lag die Realisierungsquote bei 96 Prozent, in der zweiten Ausschreibungsrunde von Dezember 2015 wurden für knapp 90 Prozent der Projekte die Anträge vor Fristende gestellt.

Projektentwickler nutzen Angebot zur Nutzung von Alternativ-Standorten
Insgesamt haben im Dezember 2015 in der dritten PV-Ausschreibung 43 PV-Freiflächenprojekte mit einer Gesamtleistung von 204 Megawatt (MW) einen Zuschlag erhalten. Von diesen 43 Projekten haben 40 Projekte eine Förderberechtigung erhalten. In den übrigen Fällen wurde die Frist versäumt und die Anträge verspätet gestellt. Viele Projektentwickler haben nach BNetzA-Angaben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Projekte auf einer anderen Fläche zu realisieren als bei Gebotsabgabe geplant. Dabei ist zwar ein geringer Abschlag bei der Förderhöhe hinzunehmen. Aus BNetzA-Sicht hat diese Flexibilität aber erheblich zur hohen Realisierungsrate in der dritten Ausschreibungsrunde beigetragen. "Die erneut hohe Realisierungsrate zeigt, dass Ausschreibungen funktionieren. Die Bieter haben Preise geboten, zu denen sie Anlagen errichten und betreiben können", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Leider wurden für einige Projekte die Anträge auf Förderberechtigung trotz Hinweis nicht rechtzeitig gestellt", so Homann weiter.

Zuschlagswert seit Beginn der ersten Ausschreibung fast halbiert
Die Bundesnetzagentur hat im Zeitraum 2015 bis 2016 insgesamt sechs Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen durchgeführt. In der ersten Ausschreibung lag der im April 2015 lag der Zuschlagspreis noch bei 9,17 ct/kWh. Seitdem hat sich der Zuschlagspreis bis zur letzten abgeschlossenen Ausschreibung zum Gebotstermin 1. Oktober 2017 mit einem Zuschlagswert von 4,91ct/kWh fast halbiert. Inwiefern sich diese Entwicklung auf die Realisierungsquote der PV-Ausschreibungen auswirkt, wird sich künftig zeigen.

© IWR, 2018


10.01.2018

 



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