Windkraftanlagen müssen Überspannungen aushalten
In Deutschland wird ab Mitte 2018 durch neue Mittelspannungsnetz-Anschlussvorschriften (VDE-AR-N 4110) ein Nachweis der Over-Voltage-Ride-Through-Fähigkeit (OVRT) gefordert. Das bedeutet, dass Anlagen in der Lage sein müssen, vorübergehende Überspannungen im Übertragungs- und Verteilernetz zu durchfahren, ohne sich vom Netz zu trennen.
Deutschland führt neuen Betriebsstandard für Energieerzeugungsanlagen ein
Um höchste Betriebsstandards zu fördern, führt Deutschland als erstes Land weltweit neue Vorschriften für Energieerzeugungs- und Energiespeicher-Systeme ein, die später in der global übernommen werden könnten. In Zukunft muss der Nachweis erbracht werden, dass Generatoren am Hoch- und Mittelspannungsnetz in Bezug auf ihr Durchfahren von Überspannungen im Netz (OVRT-Fähigkeit) zertifiziert sind, teilte die Energieberatungs- und Zertifizierungs-Gesellschaft DNV GL mit.
Auswirkungen auf BHKW, PV-Wechselrichter, Batterieumrichter, Windkraftanlagen
Gemäß des angekündigten Inkrafttretens der neuen Vorschrift VDE-AR-N-4110 müssen alle neuen Energieerzeugungs- und Energiespeicher-Systeme ab 2018 in der Lage sein, vorübergehende Überspannungen im Übertragungs- und Verteilernetz ohne Netztrennung zu durchfahren. Diese entscheidende Änderung betrifft vor allem technische Energieerzeugungs- oder Speicheranlagen wie Blockheizkraftwerke (BHKW), Photovoltaik(PV)-Wechselrichter, Batterieumrichter oder Windkraftanlagen. Für die Erbringung des Nachweises der OVRT-Anforderungen wird Herstellern eine Übergangsfrist von zwei Jahren gewährt. Nach Ablauf der Übergangsfrist kann der Zugang zum wegbereitenden deutschen Markt verwehrt werden.
© IWR, 2017
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