Milliardenschwere Einsparung möglich: BNetzA plant Abschaffung vermiedener Netzentgelte – Konsultation gestartet - VKU kritisiert
Die BNetzA hat Pläne zur Abschaffung von vermiedenen Netzentgelten für dezentrale Erzeugungsanlagen vorgestellt. Diese Zahlungen werden z.B. an die Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und anderen dezentralen Erzeugungsanlagen geleistet, um die Kosten zu kompensieren, die durch die Einspeisung von Strom in niedrigere Spannungsebenen vermieden werden. Doch welche Auswirkungen hätte die Abschaffung für die Energiewende und die Unternehmen, die diese Zahlungen erhalten? Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert die Pläne und warnt vor einer neuen Kapazitätslücke und einer Schwächung der Unternehmen.
BNetzA plant Streichung milliardenschwerer Vergütung für dezentrale Einspeisung
Die Bundesnetzagentur hat einen Konsultationsentwurf zur Abschaffung der sogenannten vermiedenen Netzentgelte veröffentlicht – eine Maßnahme, die laut Behörde zu Einsparungen von rund 1,5 Milliarden Euro führen soll. Die Vergütung für bestimmte dezentrale Erzeugungsanlagen, wie etwa gasbetriebene KWK-Anlagen, soll ab dem 1. Januar 2026 schrittweise um jährlich 25 Prozent reduziert und bis Ende 2028 vollständig eingestellt werden. Die vermiedenen Netzentgelte werden bislang von Verbraucherinnen und Verbrauchern getragen und belasten das Gesamtsystem jährlich mit rund einer Milliarde Euro. Die Unterstützung von Kraftwerken durch vermiedene Netzentgelte „zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sei nicht mehr zeitgemäß", so BNetzA-Präsident Klaus Müller.
Die zur Diskussion stehende Vergütungsregelung stammt aus einer Zeit, in der dezentral erzeugter Strom überwiegend lokal verbraucht wurde – eine Annahme, die laut BNetzA immer weniger zutrifft. Der zunehmende Transport auch dezentral erzeugten Stroms über übergeordnete Netze stelle die ursprüngliche Logik der Entgelte infrage. Mit der jetzigen Festlegung reagiert die Behörde auf das Auslaufen der bisherigen Rechtsgrundlage zum 31. Dezember 2028. Zugleich soll Planungssicherheit für Anlagenbetreiber geschaffen werden, indem sie jetzt schon signalisiert, dass die alte Regelung nicht verlängert wird und zugleich ein berechenbarer Abbaupfad entsteht. Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf sind bis zum 23. Mai 2025 möglich.
VKU warnt vor Risiken für Versorgungssicherheit und Investitionsklima
Scharfe Kritik an den BNetzA-Plänen kommt vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Aus VKU-Sicht kommt der BNetzA-Vorschlag zur Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte zur Unzeit. „Der Koalitionsvertrag sieht einen massiven Kraftwerkszubau an gesicherter Leistung vor. Eine Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte würde den wirtschaftlichen Weiterbetrieb von steuerbaren Bestandsanlagen entscheidend beeinträchtigen und damit eine neue Kapazitätslücke aufreißen“, befürchtet VKU-Hauptgeschäftsführer Klaus Liebing. Das gelte vor allem für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die vor Ort die Strom- und Wärmeversorgung sicherstellen. Die Abschaffung würde der Versorgungssicherheit einen Bärendienst erweisen. Liebing warnt zudem vor negativen Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen kommunaler Energieversorger, die langfristig auf die bisherige Gesetzeslage vertraut haben. Der VKU fordert für die Energiewende eine Stärkung der Unternehmen, nicht eine Schwächung. „Der Koalitionsvertrag enthält dafür eine Reihe guter Ansätze. Deshalb bauen wir darauf, dass im Rahmen des Konsultationsprozesses auch diese Argumente angemessene Berücksichtigung finden, um Fehlsteuerungen zu verhindern“, so Liebing abschließend.
Hintergrund: Was sind vermiedene Netzentgelte – und warum stehen sie in der Kritik?
Vermiedene Netzentgelte wurden vor über zwei Jahrzehnten eingeführt, um Betreiber dezentraler nicht-volatiler Erzeugungsanlagen wie biomethan- oder erdgasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen für ihren Beitrag zur Netzentlastung zu entlohnen. Mit diesen Zahlungen werden Kosten kompensiert, die durch die Einspeisung von Strom in niedrigere Spannungsebenen vermieden werden. Die Annahme: Strom, der nahe am Ort des Verbrauchs erzeugt wird, reduziert die Notwendigkeit für teure Transporte über Hoch- und Höchstspannungsnetze. Finanziert werden die vermiedenen Netzentgelte über die allgemeinen Netzentgelte, die alle Stromverbraucher tragen.
Doch mit dem Wandel des Energiesystems gerät diese Logik aus Sicht der BNetzA zunehmend ins Wanken. Auch dezentral eingespeister Strom muss heute häufig überregional verteilt werden – etwa weil Einspeisung und Nachfrage räumlich auseinanderfallen. Zudem betrifft die Regelung primär konventionelle, nicht volatile Anlagen; Wind- und Solarkraftwerke profitieren nicht von diesen Zahlungen. Kritiker werfen dem Mechanismus vor, Fehlanreize zu setzen und die Energiewende unnötig zu verteuern. Laut BNetzA machen die vermiedenen Netzentgelte im bundesweiten Schnitt rund drei Prozent der Netzkosten aus – mit einem jährlichen Volumen von etwa einer Milliarde Euro.
© IWR, 2025
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