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Pressemitteilung FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien

FGW-Prüfvorschriften für Netzanschlusskonformitätsnachweise notifiziert

Berlin (iwr-pressedienst) - Die Technischen Richtlinien der FGW zur Vermessung, Modellierung und Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften von EZE, EZA, Speicher sowie deren Komponenten FGW TR 3, TR 4 und TR 8 wurden gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 in den deutschsprachigen Fassungen notifiziert. Im Vorfeld waren nach über zwei Jahren Überarbeitungszeit die Technischen Richtlinien im September 2018 (TR 3) und im Januar 2019 vom Fachausschuss für elektrische Eigenschaften verabschiedet worden.

Grundlage der umfassenden Überarbeitung waren die Vorgaben aus der Verordnung (EU) 2016/631 (RfG), der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung - NELEV sowie der VDE-Anwendungsregeln vom November 2018. Um Fristvorgaben zu erfüllen, wurde die Überarbeitung bereits 2017 auf der Grundlage von VDE-Entwürfen begonnen und schon die Entwurfsunterlagen öffentlich und zweisprachig (dt./eng.) konsultiert. Über diese auch internationalen Eingaben wurden alle beteiligten Interessen im Konsensverfahren harmonisiert und gleichzeitig der Aufwand auf das Nötige minimiert.

Neben den Anpassungen der Prüfvorschriften auf die neuen Anwendungsregeln VDE-AR-N 4110, VDE-AR-N 4120 und VDE-AR-N 4130 sowie die Erweiterung der Anforderungen auf Speicher und Komponenten wurden die Richtlinien für eine einfache Adaptierbarkeit auf andere Gridcodes vorbereitet. Damit können die Richtlinien auch mit wenig Aufwand zur Nachweisführung von Gridcodes anderer Länder herangezogen werden. Detaillierte Angaben zur Überarbeitung finden Sie auf der FGW-Webseite.

Für die kommende Zeit hat der Fachausschuss für Elektrische Eigenschaften z.B. die Entwicklung eines (einfacheren) Einzelnachweisverfahrens für EZA mit kleiner Leistung oder Verfahren zur Übertragbarkeit von 60 Hz- und 50 Hz-Testdaten geplant. Besonders sollen auch Lösungen in Form von digitalen Datenbanken entstehen. In einem ersten Schritt wird dazu die Nachweisführung der TR 8 in Datenbankform gebracht, um so eine projektspezifische Darstellung der Anforderungen oder Tests zu ermöglichen. Auch das Thema Internationalisierung wird weiterhin im Fokus stehen.

Die Richtlinien können über den FGW-Webshop unter www.wind-fgw.de bestellt werden. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die FGW-Geschäftsstelle.

Ihre Ansprechperson:
Jens Rauch
FGW e.V.-Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien
rauch@wind-fgw.de
Tel. 030- 30 10 15 05 0
www.wind-fgw.de


Berlin, den 10. September 2019


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien wird freundlichst erbeten.


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Pressekontakt:
FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien
Jens Rauch
Tel.: +49 030/30 10 150 05-0
Fax: +49 030/30 10 150 05-1
E-Mail: info@wind-fgw.de


FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien
Oranienburger Straße 45
10117 Berlin

Internet: https://wind-fgw.de



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