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Fell schlägt feste Vergütung für Kombikraftwerke vor

Berlin – Die neuen EEG-Ausschreibungen setzen starr auf jeweils eine Technologie, dabei ließen sich mit innovativen Kombikraftwerken die Netzausbau-Kosten erheblich reduzieren. Dafür schlägt Grünen-Politiker Fell nun eine Festvergütung vor.

Mit Kombikraftwerken aus verschiedenen erneuerbaren Energien ließen sich die Kosten des Netzausbaus und damit die Netzentgelte deutlich senken, argumentiert der Grünen-Politiker Hans-Josef Fell. Dafür ist jedoch eine Anpassung des Erneuerbaren Energien Gesetztes (EEG) erforderlich.

Kombikraftwerke senken Netzausbaukosten
Kombikraftwerke koppeln verschiedene erneuerbare Energien und Speicher in einem selbst gewählten Mix und stellen so eine regenerative Vollversorgung vor Ort sicher. Auf diesem Weg lassen sich die Netzintegration der erneuerbaren Energien fördern und zudem die Kosten für den Netzausbau reduzieren, so Fell. Das aktuelle EEG setzt dagegen mit den Ausschreibungen starr auf jeweils einzelne Erzeugungstechnologien.

Fixe Kombikraftwerks-Vergütung über 20 Jahre gefordert
Zur Stärkung von Kombikraftwerken sollten diese eine feste Kombikraftwerks-Vergütung erhalten, wie sie bis zur jüngsten Novelle für alle Anlagen im EEG galt. Mit einer solchen Festvergütung von zehn Cent je Kilowattstunde (kWh) über 20 Jahre, können Unternehmen die Stärken von regelbaren und fluktuierenden erneuerbaren Energien binden und so die Schwächen ausgleichen. Die Vergütung wird für Anlageninvestitionen gewährt, die mit einem selbst zu bestimmenden Mix aus Erzeugungsanlagen und Speichern ganzjährig und viertelstundengenau die komplette Stromnachfrage vor Ort abdecken.

Bestandsanlagen mit einer höheren Vergütung könnten vorzeitig in die Kombikraftwerksvergütung wechseln, was die EEG-Kosten reduziert. Stadtwerke, Energiegemeinschaften und regionale Versorger könnten ihre Geschäftstätigkeiten ausweiten und die kommunale Wertschöpfung erhöhen. Experten sehen in den Plänen einen Schub für virtuelle Kraftwerke.

EEG 2017: Ausschreibungsverfahren verhindert Innovationen und Investitonen
Die auf den letzten Metern der EEG-Novelle ergänzte Verordnungsermächtigung für Innovationsausschreibungen ab 2018 geht zwar in die richtige Richtung, macht aber nach Ansicht von Fell einen schwerwiegenden Fehler: Das Ausschreibungsverfahren verhindert aufgrund des Kostendrucks jegliche Innovation und Investitionen in Forschung und Entwicklung.

© IWR, 2016

22.08.2016

 



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