Verkehr: 50 Millionen Euro für kommunale Elektromobilität
© FotoliaAb sofort werden im Rahmen des vierten Förderaufrufs "Elektromobilität" kommunale Fahrzeugflotten, z.B. Abfall-Entsorgungsfahrzeuge und der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), u.a. Elektrobusse, gefördert. Auch die Beschaffung von Elektrofahrzeugen im Taxigewerbe und bei Car-Sharing-Unternehmen wird unterstützt. Antragsberechtigt sind neben Kommunen auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, z.B. Lieferdienste, Handwerker, soziale Kranken- und Pflegedienste - sofern die Kommune bestätigt, dass das geplante Vorhaben Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist.
Parallel dazu läuft zudem die Förderung zur Erstellung von kommunalen Elektromobilitätskonzepten. Dies betrifft jene Kommunen, die keine Masterplan-Förderung im Rahmen des "Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020" erhalten.
© IWR, 2024
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29.06.2018