Verbraucher zahlen: Neue Flüssiggas-Verordnung tritt in Kraft
Die Verordnung beseitigt ein "Investitionshemmnis des LNG-Anlagenbaus". Die Neuregelung verpflichtet die Fernleitungsnetzbetreiber, Leitungen zwischen LNG-Anlagen und dem Fernleitungsnetz zu errichten und die LNG-Anlagen an das Gasnetz anzuschließen. Die Kosten für die Anbindung tragen zum Großteil die Fernleitungsnetzbetreiber, allerdings können diese Kosten über die Netzentgelte auf alle Netznutzer bzw. Verbraucher umlegen. Spürbare Auswirkungen auf den einzelnen Netznutzer sind nicht zu erwartenm, teilte das BMWi mit. Eine "angemessene finanzielle Kostenbeteiligung" der Anlagenbetreiber stelle zugleich sicher, dass nur Leitungen gebaut werden, die tatsächlich benötigt werden.
© IWR, 2024
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