Umsetzung: Bundestag beschließt nationales Gesetz zur EU-Gasrichtlinie

Bundeswirtschaftsminister Altmaier begrüßt den Beschluss des Bundestags. Mit dem gestern (13.11.2019) beschlossenen Umsetzungsgesetz steht nun fest, künftig mit den Binnenmarktregeln umgegangen wird, wenn Gasleitungen mit Drittstaaten außerhalb der EU und in internationalen Gewässern betroffen sind. Auch hier gelten künftig die Vorgaben zu Eigentumsentflechtung, Drittzugang, Entgeltregulierung und Transparenz, soweit die Gasleitungen auf dem Hoheitsgebiet und in den Küstengewässern der Mitgliedstaaten verlaufen, so Altmaier. Damit werde die Balance zwischen unserem Versorgungssicherheitsinteresse an Leitungen für den Gasimport einerseits und notwendigem Verbraucherschutz und Wettbewerbsfähigkeit andererseits gewahrt.
Die Bundesregierung hatte in ihrem Gesetzesentwurf eine 1:1-Umsetzung der europäischen Richtlinie vorgeschlagen. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen aus der letzten Woche ändert daran nichts. Es handelt sich dabei lediglich um eine redaktionelle Änderung.
Das BMWi geht davon aus, dass das Gesetzgebungsverfahren nun zeitnah abgeschlossen wird und das Gesetz möglichst noch in diesem Jahr 2019 in Kraft treten kann. Die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben ist Aufgabe der Bundesnetzagentur als unabhängige Regulierungsbehörde.
© IWR, 2019
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