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AKW-Störung: Meldepflichtige Ereignisse im Atomkraftwerk Grohnde

Hannover - Im Atomkraftwerk Grohnde (KWG) muss einer der vier Notstromdiesel gegen ein Reserveaggregat ausgetauscht werden. Im Rahmen einer Routineprüfung wurden dort zwei Befunde festgestellt, wie die Betreiberin dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als zuständiger atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde mitteilte.

Die Meldungen gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) wurden heute (10.04.2018) fristgerecht vorgelegt. Die Ereignisse sind in die Kategorie N (Normal) und in INES 0 eingestuft und hatte keine Auswirkungen auf den Betrieb der Anlage. Für die Notstromversorgung der Anlage sind zwei der vier Notstromdiesel erforderlich.

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10.04.2018