Schnellerer Netzausbau: BMWK veröffentlicht Referentenentwurf für Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Länder- und Verbändeanhörung zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung sowie zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung gestartet. Es handelt sich um Entwürfe des BMWK, die noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt sind. Stellungnahmen zu den Entwürfen können bis einschließlich 10. September 2024 eingereicht werden.
Beschleunigung von Netzanschlussverfahren auf der Agenda
Kernstück des Gesetzentwurfs sind Änderungen des EnWG zur Anpassung von Vorschriften im Bereich der Endkundenmärkte an geänderte unionsrechtliche Rahmenbedingungen im Strom- und Gasbereich. Vorgesehen sind Regelungen zur Beschleunigung des Netzanschlussverfahrens durch erhöhte Transparenz und Verbindlichkeit des Verfahrens sowie zusätzliche Regelungen zur Sicherstellung eines zuverlässigen Betriebs des Übertragungsnetzes und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Es sollen zudem auf der Grundlage des bestätigten Netzentwicklungsplans eine Vielzahl neuer Netzausbauvorhaben in das Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen werden, um eine zügige Durchführung der Planungs- und Genehmigungsverfahren sicherzustellen. Änderungen im Planungsrecht u.a. im Netzausbaubeschleunigungsgesetzes dienen ebenfalls der Beschleunigung des Netzausbaus. Zusätzlich sind Änderungen an weiteren Gesetzen vorgesehen, die insbesondere der Berücksichtigung von Anwendungserfahrungen und dem Bürokratieabbau dienen.
Der gleichzeitig konsultierte Verordnungsentwurf enthält eine Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung. Die Änderungen betreffen neben notwendigen redaktionellen Änderungen und Meldeerleichterungen im Sinne des Bürokratieabbaus im Wesentlichen Anpassungen an Veränderungen im Energiemarkt.
Des Weiteren wird nach Angaben des BMWK derzeit innerhalb der Bundesregierung diskutiert, ob eine Ausweitung der mit dem Solarpaket I eingeführten naturschutzfachlichen Mindestkriterien auch auf ungeförderte PV-Anlagen erfolgen sollte. Auch hierzu können Stellungnahmen abgegeben werden.
BEE: Starker Aufschlag mit Nachbesserungspotential
Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) sieht bei den aktuellen Referentenentwürfen aus dem BMWK zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) viele begrüßenswerte Ansätze, wie entscheidende Aspekte des deutschen Energiemarktes neu geregelt werden können.
„Lange haben wir darauf gewartet, endlich naht die Umsetzung: Energy Sharing wird endlich angepackt, für das die EU bereits eine Umsetzungsfrist bis Mitte 2021 gesetzt hatte. Der BEE hat schon vor längerem darauf hingewiesen, dass die Zeit drängt und konkrete Vorschläge zur Implementierung gemacht werden müssen. Wir begrüßen, dass nun die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende weiter gestärkt und gleichzeitig die Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren erhöht wird“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter in einer Ersteinschätzung. Energy Sharing erlaubt es regionalen Stromverbrauchern, darunter Privathaushalten, Kommunen sowie kleinen und mittleren Unternehmen, sich zu Bürgerenergiegesellschaften zusammen zu schließen und gemeinsam Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu betreiben, die Energie zu verteilen und zu verbrauchen.
Schwächen hat der Referentenentwurf aus Sicht des BEE jedoch im Bereich der Netzverknüpfung: Zwar werden nach Einschätzung des Verbandes die Bedingungen für den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen allgemein verbessert und viele Punkte der im Branchendialog zur Beschleunigung von Netzanschlüssen mit BMWK und Netzbetreibern erarbeiteten Fokusagenda adressiert.
„Leider bleibt der Entwurf jedoch bei innovativen Netzanschlusskonzepten hinter den Möglichkeiten zurück“, so Peter weiter. So ist laut BEE die vom Verband vorgeschlagene Überbauung der Verknüpfungspunkte mit mehreren Erneuerbaren-Energien-Anlagen, flankiert von Speichern und Sektorenkopplung, im Entwurf nicht enthalten. „Hier wird eine große Chance vertan, die bereits bestehende Netzinfrastruktur effizienter zu nutzen und somit zu einem schnelleren und kostengünstigeren Ausbau der Erneuerbaren beizutragen“, kritisiert Peter.
Ebenfalls fehlen Maßnahmen für die Direktvermarktung sowie den Umgang mit negativen Strompreisen. „Das BMWK hat zwar im Begleitschreiben zum Entwurf angekündigt, sich auch noch mit diesen Punkten befassen zu wollen, wachsende negative Strompreise müssen aber dringend adressiert werden, um die Kosten im Rahmen zu halten. Das Leitprinzip ist hier die Flexibilität, die erzeuger-, speicher-, und verbraucherseitig die fluktuierenden Quellen Wind und Solar flankiert. Auch muss eine Mengenabsicherung anstelle der bisherigen Zeitförderung im EEG eingeführt werden“, so Peter weiter. Der BEE habe bereits 2021 in einer umfassenden Studie aufgezeigt, wie negative Strompreise vermieden und Bezahlbarkeit der Energiekosten, Investitionssicherheit und die Akteursvielfalt der Energiewende garantiert bleiben könnten, so Peter abschließend.
© IWR, 2024
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