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Finanzpolster auf EEG-Umlagekonto klettert auf 4,4 Milliarden Euro

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Münster - Auf dem EEG-Umlagekonto für den Ökostrom steigt das Milliarden-Finanzpolster auch im Januar 2018 weiter an. Im Jahresverlauf könnten die EEG-Rücklagen der Stromverbraucher auf einen neuen Rekordstand anwachsen.

Die Monatsbilanz für das EEG-Umlagekonto der vier Übertragungsnetzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien–Gesetz (EEG) mit Stand vom 31.01.2018 liegt nun vor: Wie im Dezember 2017 ist wieder ein Monatsplus von rd. 500 Mio. Euro zu verzeichnen. Auf den Konten der Übertragungsnetzbetreiber summieren sich die Rücklagen der von den Stromverbrauchern bezahlten EEG-Umlage damit auf aktuell 4,4 Milliarden Euro.

EEG-Kontostand klettert gegenüber Vorjahr um 800 Millionen Euro
Im Monat Januar 2018 wurden von den Stromverbrauchern rund 493 Mio. Euro (Jan. 2017: 674 Mio. Euro) mehr Umlage eingezahlt als ausgegeben wurde. Das Gesamtguthaben auf dem EEG-Konto der Verbraucher steigt damit Ende Januar 2018 auf insgesamt 4,41 Mrd. Euro. Das ist ein Anstieg um rd. 800 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahresmonat(Kontostand Jan 2017: 3,56 Mrd. Euro). Unter die Ausgaben fallen vor allem die Vergütungs-Zahlungen an die Betreiber von EEG-Erzeugungsanlagen. Zu den Einnahmen auf dem EEG-Umlagekonto zählen die Einzahlung der EEG-Umlage durch die Stromkunden sowie die Vermarktungserlöse des EEG-Stroms an der Strombörse.

Milliaden-Polster auf dem EEG-Konto könnte 2017 auf bis zu 6 Milliarden Euro ansteigen
Bereits Ende Januar 2018 steht auf dem EEG-Konto ein Guthaben in Höhe von 4,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Bis zum Monat April ist mit weiteren monatlichen Überschüssen zu rechnen. Die Rücklagen könnten demnach Ende April 2018 auf den Rekordstand von rd. 6 Milliarden Euro anwachsen. Von Mai bis September eines Jahres ist wegen der höheren Solarvergütung mit einem negativen Monatssaldo zu rechnen, bevor voraussichtich ab Oktober 2018 das Rücklagenkonto wieder steigen wird.

Über die EEG-Umlage und das EEG-Umlagekonto
Die Ökostromerzeugung auf der Grundlage des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird nicht aus Steuermitteln finanziert. Die Netzbetreiber führen ein EEG-Konto mit Einnahmen (u.a. EEG-Umlage und Erlöse aus EEG-Strom Vermarktung) und Ausgaben (u.a. Vergütungszahlungen, Kosten für IT, etc.). Der EEG-Ökostrom wird an der Börse zwangsvermarktet. Dabei darf der EEG-Ökostrom nicht als Ökostrom bzw. grüner Strom gehandelt bzw. verkauft werden, sondern muss als unspezifischer "Graustrom" deklariert werden. Die Stromkennzeichnung auf der Stromrechnung ist für Verbraucher oft irreführend, denn die Stromanbieter weisen die Menge an EEG-Ökostrom in ihrem Strom-Mix aus, nur weil die Stromverbraucher die EEG-Umlage bezahlt haben. Geliefert wird aber nichts.

Die EEG-Umlage für die Stromverbraucher wird in jedem Jahr Mitte Oktober von den Übertragungsnetzbetreibern für das darauffolgende Kalenderjahr ermittelt. Trotz des hohen Rücklagen-Polsters ist die EEG-Umlage für 2018 nur minimal auf 6,79 Eurocent je Kilowattstunde (ct/kWh) gesunken (2017: 6,880 ct/kWh).

© IWR, 2018


08.02.2018

 



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