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KWK-Ausschreibung: Was die Energiewirtschaft am Kabinettsbeschluss stört

Berlin – Das Bundeskabinett hat in dieser Woche den Entwurf einer Mantelverordnung zur Einführung von Ausschreibungen für Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-Anlagen sowie zur Einführung von gemeinsamen Ausschreibungen von Onshore-Windparks und Solaranlagen verabschiedet. Teile der Branche hatten allerdings auf etwas anderes gehofft.

Laut dem Entwurf sollen im Rahmen der KWK-Ausschreibungen im Umfang von 150 Megawatt (MW) auf herkömmliche KWK-Anlagen und 50 MW auf besonders innovative KWK-Systeme entfallen. Es geht um die Förderung von mittelgroßen KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von 1 bis 50 Megawatt (MW). Einige Branchenverbände hatten sich im Vorfeld für Anpassungen ausgesprochen.

KWK-Verbände wollten Ausschreibungen in zwei Leistungssegmenten
Vor der Verabschiedung durch das Bundeskabinett hatten sich der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK), die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. (Asue) und der Verband für Wärmelieferung e.V. (VfW) dafür ausgesprochen, die Ausschreibungen nicht wie vorgesehen durchgängig für alle Leistungsgrößen neuer und modernisierter KWK-Anlagen zwischen 1 MW und 50 MW durchzuführen. Stattdessen sollten aus Sicht der Verbände die Ausschreibungen in zwei Leistungssegmenten, 1-10 MW und 11-50 MW, die jeweils die Hälfte der auszuschreibenden Leistung erhalten, aufgeteilt werden. Zudem plädierten die Verbände dafür, das jährliche Ausschreibungsvolumen ab 2018 bis 2021 um jährlich 50 MW zu erhöhen, damit ein weiteres Ansteigen des KWK-Ausbaus initiiert wird.

BDEW bemängelt zu hohe Anforderungen an innovative KWK-Systeme
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) hat sich zu den neuen Beschlüssen, mit denen die Bundesregierung die Vorgaben der Europäischen Kommission im Rahmen der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2017 umsetzt, geäußert. Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: "Es liegt nun ein praktikabler Verordnungsentwurf für die Einführung von Ausschreibungen im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz auf dem Tisch." Das Wirtschaftsministerium habe darin zentrale Empfehlungen der Branche berücksichtigt. Allerdings seien die Vorgaben für innovative KWK-Systeme sehr hoch gesteckt. Zudem enge die Beschränkung auf Solarthermie, Geothermie und Wärmepumpen die Vielfalt an Optionen und Brennstoffen unnötig ein. Eine größere Technologieoffenheit würde die Kosteneffizienz steigern und die Innovationskraft beflügeln, so der BDEW.

Gemeinsame Wind- und Solarausschreibung: keine regulatorischen Nachteile
Zur technologieoffenen Ausschreibung für die Wind- und Solarenergie erklärte Kapferer: "Grundsätzlich ist die Erprobung technologie-übergreifender Ausschreibungen zu begrüßen. Denn je stärker der Wettbewerb, umso größer der Anreiz, die Potentiale zur Kostensenkung zu erschließen." Allerdings müsse das Ausschreibungssystem so gestaltet sein, dass keine der Technologien regulatorisch bedingte Wettbewerbsnachteile hat, betont der Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Im Rahmen der gemeinsamen Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen ist eine Pilotphase von drei Jahren (2018 bis 2020) vorgesehen. Das entsprechende Ausschreibungsvolumen dieser Ausschreibungen beträgt insgesamt 400 MW in jedem der drei Jahre.

© IWR, 2017

19.05.2017

 



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