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Gericht verkündet Urteil im Verfahren um Speicherhersteller Sonnen

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Wildpoldsried - Die Verbraucherzentrale NRW hat im Oktober 2018 die Abmahnung von fünf Anbietern von Batteriespeichern für Solarstromanlagen wegen unzulässiger Klauseln in den Garantiebedingungen bekanntgegeben. Im Fall des Speicherherstellers Sonnen GmbH hat das Landgericht München jetzt eine Entscheidung getroffen.

Das Landgericht München hat die Garantiebedingungen für die Sonnen-Batterie als rechtskonform bestätigt und eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen insgesamt abgewiesen. Die Entscheidung bietet aus Sicht von Sonnen auf der einen Seite Rechtssicherheit für Verbraucher und erhält aber auch den notwendigen Spielraum für Innovationen im Energiesystem.

Landgericht München berücksichtigt „technisches Neuland“ der Speichertechnik
Im Oktober 2018 hatte die Verbraucherzentrale NRW fünf ausschließlich deutsche Anbieter von Batteriespeichern wegen einzelner Klauseln in ihren Garantiebedingungen abgemahnt. Gegen drei von ihnen hat die Verbraucherzentrale NRW geklagt. Das Landgericht München hat die Klage der Verbraucherzentrale gegen die Sonnen GmbH nun in allen 12 Punkten zurückgewiesen.

Mit dem Urteil werde anerkannt, dass sonnen im heutigen Energiesystem technisches „Neuland“ betritt. Aus Sicht von Sonnen CEO und Gründer Christoph Ostermann, ist die Entscheidung des Landgerichts München ein Urteil für Innovationskraft. „Es gibt uns und unseren Kunden Rechtssicherheit bei Garantiefragen und ist damit ein wichtiges Signal für junge Unternehmen wie Sonnen. Neue Technologien brauchen einen sinnvollen rechtlichen Rahmen für Verbraucher und Unternehmen, ohne dabei ausgebremst zu werden“, so Ostermann. Das setze darüber hinaus aber auch Standards für den Heimspeichermarkt und sei ein klares Signal für einheitliche Garantiebedingungen, so Ostermann weiter.

Garantierte Kapazität von 80 Prozent reicht aus
Sonnen-Batterie-Besitzer erhalten mit dem Kauf der Sonnen-Batterie einen dem EU-Recht entsprechenden 2-jährigen Gewährleistungsanspruch. Darüber hinaus bietet sonnen eine Vollwertgarantie auf das Komplettsystem über 10 Jahre bzw. 10.000 Ladezyklen. Sonnen garantiert dabei nach 10 Jahren eine verbliebene Nennkapazität der Batterien von mindestens 80 Prozent. Dieses Angebot von Sonnen für seine Kunden, hat das Landgericht in seinem Urteil nun als rechtskonform bestätigt, so Sonnen.

In einem weiteren Verfahrenspunkt bestätigt das Gericht auch eine Internetverbindung zum Speicher als im Sinne der Verbraucher. Über den Online-Zugang der Sonnen-Batterie bietet Sonnen ein Monitoring der Batteriemodule an. Weiter stellt sonnen über die Internetverbindung regelmäßig Updates zur Verfügung, welche die Langlebigkeit, Sicherheit und den Funktionsumfang der Sonnen-Batterie sicherstellen. Darüber hinaus ermöglicht der Online-Anschluss die Teilnahme an Sonnens virtuellem Kraftwerk, welches dem Speicherbesitzer im Gegenzug eine Freistrommenge über den Sonnenflat-Tarif liefere, so das Unternehmen.

© IWR, 2019


18.07.2019

 



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