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Das steht im Koalitionsvertrag zu Klima und Energie

© Christian Müller - Fotolia© Christian Müller - Fotolia

Münster - Der Koalitionsvertrag von Union und SPD ist fertig. Gegenüber dem Ergebnispapier der Sondierungsgespräche haben sich im Bereich Energie und Klima vor allem Details geändert.

Nach langen und zähen Verhandlungen haben sich CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, dem die SPD-Mitglieder in einem Mitgliederentscheid bis zum 02. März 2018 noch zustimmen müssen. Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte im Bereich Klima und Energie.

Klimaschutz und Kohleausstieg
Union und SPD bekennen sich zu den nationalen und europäischen vereinbarten Klimaziele 2020, 2030 und 2050. Die Handlungslücke beim Klimaziel 2020 soll so schnell wie möglich unter Beachtung des „Zieldreiecks Versorgungssicherheit, Sauberkeit und Wirtschaftlichkeit sowie ohne Strukturbrüche und mithilfe einer deutlichen Steigerung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz" geschlossen werden.

Eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ soll zusammen mit den Akteuren sowie betroffenen Ländern und Regionen bis Ende 2018 ein Aktionsprogramm entwickeln. Ziel ist es, festzulegen, wie die Lücke zur Erreichung des Klimaziels 2020 „so weit wie möglich“ geschlossen und das 2030-Ziel erreicht werden kann. Des Weiteren ist bis dahin ein Plan mit Abschlussdatum zum Kohleausstieg inklusive der relevanten Begleitmaßnahmen vorzulegen. Der Strukturwandel soll über einen Fonds abgesichert werden, der mit 1,5 Mrd. Euro ausgestattet wird. Für den Bau- und Verkehrssektor wird zeitlich parallel vorgegangen. 2019 wird eine rechtlich verbindliche Umsetzung verabschiedet.

Ausbau der Erneuerbaren Energien und Sonderausschreibung
Bis 2030 strebt die Koalition in Deutschland einen Anteil erneuerbarer Energien von 65 Prozent an. Über eine Sonderausschreibung sollen acht bis zehn Mio. t CO2 eingespart werden, die zum Klimaschutzziel 2020 beitragen. Dazu ist vorgesehen, je vier Gigawatt Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie einen Offshore-Windenergiebeitrag zuzubauen. Diese werden je zur Hälfte wirksam in 2019 und 2020. Des Weiteren soll die Sektorkopplung in Verbindung mit Speichertechnologien "vorangebracht werden". Die Kraft-Wärme-Kopplung wird "weiterentwickelt und umfassend modernisiert." Ein weiterer Punkt ist der schnellere Ausbau und die Modernisierung der Energienetze.

Detailregelungen im Bereich Energie und Klima
Im Vergleich zum Ergebnispapier der GroKo-Sondierer vom Januar 2018 enthält der Koalitionsvertrag bei Energie und Klima vor allem auf Detailebene Ergänzungen und Konkretisierungen der zentralen Zielsetzungen. So ist im Bereich Klima vorgesehen, dass im Rahmen des Klimaschutzes die internationale Wettbewerbsfähigkeit insbesondere energieintensiver Industrien sichergestellt werden soll. Der EU-Emissionshandel als Leitinstrument soll weiter gestärkt werden, Ziel ist ein CO2-Bepreisungssystem, das möglichst global ausgerichtet ist.

Im Bereich Energie soll mit Blick auf die Ausschreibungen künftig sichergestellt werden, dass ausschließlich bundesimmissionsschutzrechtlich genehmigte Projekte an Ausschreibungen teilnehmen. Für eine Beschleunigung des Netzausbaus soll die Akzeptanz für den Netzausbau erhöht werden, u.a. durch Erdkabeltrassen. Zudem soll das Mieterstrommodell so angepasst werden, dass steuerliche Nachteile für Unternehmen vermieden werden, die ihren Mietern eine Mieterstromregelung anbieten.


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08.02.2018

 



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