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Hohe Realisierung-Quote bei PV-Ausschreibung

Bonn – Im April 2015 hat die Bundesnetzagentur die erste Ausschreibung für erneuerbare Energien durchgeführt. Nach zwei Jahren ziehen Netzagentur und Politik nun eine positive Bilanz.

Die erste Runde der Pilotausschreibungen für Photovoltaik(PV)-Freiflächenanlagen wurde im April 2015 mehrfach überzeichnet. Nun ist die Frist zur Beantragung der gewonnenen Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) abgelaufen. Die Realisierungsquote kann sich sehen lassen.

Erste PV-Ausschreibung erreicht 96 Prozent Realisierungsquote
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Rahmen der Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Zeitraum 2015 bis 2016 insgesamt sechs Ausschreibungsrunden durchgeführt. Für die erste Ausschreibungsrunde ist am 6. Mai 2017 die Frist für die Stellung eines Antrages auf Förderberechtigung der bezuschlagten Gebote nun abgelaufen. Für 24 der 25 bezuschlagten Gebote wurden nun Förderberechtigungen mit einem Volumen von 151 Megawatt (MW) erteilt. Das entspricht einer Realisierungsquote von 96 Prozent.

BNetzA-Präsident Homann: Ausschreibungen funktionieren
„Die hohe Realisierungsrate zeigt, dass die Ausschreibungen funktionieren“, ist Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, überzeugt. „Dieser erfreuliche Ausgang stimmt uns auch im Hinblick auf die Realisierung der 145 weiteren Projekte aus den fünf folgenden Runden optimistisch“, so Homann weiter.

Auch BMWi-Staatssekretär Rainer Baake pflichtete bei: „Das Ergebnis ist hervorragend. Die Fördersätze wurden wettbewerblich ermittelt und jetzt steht fest, dass die Akteure ihre Projekte zu diesen Konditionen auch realisieren.“ Die Zuschlagspreise aus den PV-Ausschreibungen sind von 9,17 Cent die Kilowattstunden (kWh) aus der ersten Runde auf aktuelle 6,58 Cent die kWh in der Runde vom Februar 2017 gefallen.

Strafzahlung auf das EEG-Konto bei Nicht-Realisierung
Bei den PV-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur müssen die Bieter bei der Gebotsabgabe als materielle Präqualifikation denPlanungsstand nachweisen. Wenn für einen Zuschlag keine Anlage realisiert wird, fällt eine Strafzahlung an. Lediglich für einen Zuschlag konnte kein Projekt realisiert werden, für dieses fällt eine Strafzahlung an, die dem EEG-Konto gutgeschrieben wird. Insgesamt wurden aus der ersten PV-Ausschreibung 35 Förderberechtigungen ausgestellt, da einige der bezuschlagten Gebote mehrere Teilprojekte enthalten.

Auch die Flexibilität des Verfahrens hat aus Sicht der Bundesnetzagentur die hohe Realisierungsrate begünstigt. Viele Projektentwickler haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf einer anderen Fläche zu realisieren als bei Gebotsabgabe geplant.

© IWR, 2017

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